PYROTECHNIK


DISCLAIMER: Der Umgang mit den in diesem Text beschriebenen pyrotechnischen Effekten der Klasse T1 ist grundsätzlich zwar jedermann gestattet, sollte aber nur von Personen mit entsprechender Erfahrung nach einer Einweisung durch einen professionellen Pyrotechniker erfolgen. Das hier ist kein Spielzeug, Leute! Alle Angaben in diesem Text sind ohne Gewähr!




Pyrotechnik im High-Budget-Film

In Hollywood sind pyrotechnische Spezialeffekte wie explodierende Autos inzwischen nicht mehr wegzudenken. (Ich finde es ganz witzig, daß in Hollywood-Filmen Autos auch schon bei kleinen Auffahrunfällen die besorgniserregende Tendenz zur spontanen Selbstzerstörung in einem riesigen Feuerball zeigen).

Während die speziell dafür ausgebildeten Profis mit Schwarzpulver, Flash und Naphtalen/Kraftstoffexplosionen arbeiten, sind solch gefährliche Methoden dem Amateurfilmer aus verständlichen Gründen nicht zugänglich. Ohne entsprechende Befähigung und Erlaubnisschein dürfen solche Explosionen nicht herbeigeführt werden. Details dazu können im SprengG und den entsprechenden Verordungen bei Interesse nachgelesen werden.

So macht man es nicht..

Verstösse gegen das Sprengstoffrecht (und dazu zählt z.B. auch das Um- oder Selberbasteln von pyrotechnischen Sätzen) werden strafrechtlich verfolgt und schwer geahndet. Neben dem erheblichen Verletzungsrisiko ist das Grund genug, die Finger von solchen Basteleien zu lassen, selbst wenn es um solch kreative Dinge wie das Filmen geht.

Auch die Verwendung von Klasse P2 Artikeln (im Volksmund Sylvesterfeuerwerk), ist außerhalb des gestatteten Zeitrahmens zu Sylvester/Neujahr) nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes erlaubt, die für einen Filmdreh aber kaum erteilt werden dürfte.

Das ganze Jahr über erhältliches Kinderfeuerwerk (Klasse PI) könnte man wohl verwenden, allerdings sind die damit erreichbaren möglichen Effekte doch recht eingeschränkt.

Die Alternative

Viele Leute wissen nicht, daß neben den recht bekannten Feuerwerksklassen I und II auch weitere Klassen existieren: Die Klassen III und IV sind dem Großfeuerwerker vorbehalten (auch hierfür gibt es einen entsprechenden Erlaubnisschein), und für unsere Zwecke auch völlig uninteressant. Es gibt jedoch zwei weitere Einstufungen, nämlich das sogenannte "technische Feuerwerk". Neben Anwendungen z.B. in der Landwirtschaft umfassen diese Einstufungen auch pyrotechnische Effekte für Film- und Theaterproduktionen.

Es wird zwischen Effekten der Klasse PT1 und PT2 unterschieden. Für die letzteren benötigt man wieder mal einen Erlaubnisschein (Bühnenpyrotechniker) nach §7 bzw. §27 SprengG. Die Klasse PT1 darf jedoch das ganze Jahr über von Personen über 18 Jahren erworben und abgebrannt werden. Auch hier gibt es Regeln und Einschränkungen, die jedoch vor allem das Zurschaustellen vor Publikum betreffen. (Rechtzeitige Anzeige bei und Genehmigung von der zuständigen Behörde ist in diesem Fall erforderlich).

Pyrotechnische Effekte der Klasse PT1

Um die gestatteten Anwendugen dieser Art von Feuerwerk nochmal klarzumachen, hier ein Zitat von einer Packung "Elektro-Blitz-Knall, mittel" von Safex:

"Die Gegenstände dürfen nur für technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Film-, und Fotoproduktionen sowie Musik- und Showveranstaltungen verwendet werden. Der Vertrieb und das Überlassen dieser Gegenstände ist nur [.....] gegen Ausändigung eines schriftlichen Auftrages mit Bescheinigung der Verwendung für zugelassene Zwecke erlaubt."

Kommt also nicht auf die Idee, solche Sachen zu reinen Vergnügungszwecken abzubrennen, auch wenn einige dieser Effekte das Klasse 2 Feuerwerk recht alt aussehen lassen. Wenn ihr keinen vernüftigen Grund für das Zünden vorweisen könnt, dürfte das etwas Ärger geben (ist meines Wissens nach eine Ordnungswidrigkeit).

Viele in die Klasse PT1 eingestufte Effekte (z.B. Bühnenblitz, Elektro-Blitzknall, einige Bühnenfontänen und Photoblitze) haben zwei Dinge gemein: Zum einen werden sie elektrisch mittels integriertem A-Zünder zeitlich präzise ausgelöst (eine 9-Volt Blockbatterie bietet sich da an), zum anderen sind sie sauteuer. :-(

Dennoch sind mit dieser Pyrotechnik bereits ziemlich spektakuläre Special Effects machbar, z.B. der Einschlag von Laserstrahlen in eine Konsole mit einem Funkenblitz (Laserstrahl wird natürlich nachträglich digital eingefügt).

Was gibt's noch?

Einige pyrotechnisch verwendbare Stoffe sind aufgrund ihrer Eigenschaften in keine der oben beschriebene Klassen eingeordnet, eignen sich aber ebenfalls hervorragend für Filmeffekte und sind auch frei erhältlich, z.B. Lycopodium (Bärlappsporen), welches sich hervorragend für die Simulation der (Modell-) Benzinexplosion eignet, da es in Form einer Staubexplosion einen schönen Feuerball erzeugt. (Ist schön auf dem animierten GIF oben zu sehen).

Wo kann man das denn kaufen?

Dass man solche Effekte, die zum Teil wesentlich stärker und somit auch gefährlicher als Klasse 2 Feuerwerk sind (gegen einen mittleren Elektro-Blitzknall mit 8 Meter seitlichem Sicherheitsabstand wirkt ein Riesenkanonenschlag eher knallerbsenmässig), nicht im Kaufhaus bekommt, ist wohl ziemlich klar. Damit nicht jeder Vollidiot (wer sich hier angesprochen fühlt, möge darüber nachdenken, warum) losrennt und sich Dinge besorgt, bei deren verantwortungsloser Anwendung andere ernsthaft verletzt werden können, werde ich an dieser Stelle keine Bezugsquelle nennen. Wer nicht in der Lage ist, diese leicht erhältliche Information selber ausfindig zu machen, sollte unter Umständen nicht mit diesen Sachen umgehen. Sorry.